Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geldervormerkung

Geldervormerkung

  • das die vorhabende pragmatica ... sowohl in ansehung deren die geldervormerckung aufnehmen wollen, als auch die nichts, als tacitas hypothecas haben ... zu verstehen wäre
    1731 Hüttner,TacHyp. II Stück 31