Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): geldschätzen

geldschätzen

erpressen
  • von den Helvetiern wurden sie, weil sie ... [Franzosen] übel im lande hauseten und jederman unträglich geldschätzten, die schinder genennet
    1668 Fugger,Ehrensp. V Kap. 5
unter Ausschluss der Schreibform(en):