Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geleitsfreiheit

Geleitsfreiheit

Befreiung von Geleit (II) 
  • [Beschwerde der Ritterschaft] daß derselben die gleitsfreyheit dergestalt wie in der disposition der neuen erledigung, tit. von cammersachen § 9 enthalten, nicht angedeyhe
    oJ. CAug. Forts. I 2 Sp. 1