Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2Gelle

2Gelle

auf der Memel: die Teile, aus denen ein Floß Rundholz zusammengebunden ist
  • verordnen, daß von nun an alle und jede, welche einiges brennholtz anhero flössen lassen wollen ... den wald, daraus das holtz gehauen, imgleichen die gattung des holtzes, ... daneben die zahl derer gellen und derer achtel nicht mit ziffern, sondern mit buchstaben deutlich exprimiren ... sollen
    1698 CCPrut. III 114
  • Frischbier I 125
  • PreußWB. s.v.
unter Ausschluss der Schreibform(en):