Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindebiereinlegen

Gemeindebiereinlegen

  • daß beklagte gemeinde zwar bey dem hergebrachten sogenannten gemeindebiereinlegen an weihnachten, fastnachten, walpurgis, ingleichen an kührtägen, sowohl ostern und pfingsten zu lassen
    oJ. Klingner II 1053