Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindegabe

Gemeindegabe

, Gemeingabe


I Anteil an Gemeindenutzungen
  • gemeinrecht oder -gab ... an wiesen und krautbetten
    1633 Knapp,BeitrRWG. 53
II Abgabe an die Gemeinde
  • zur contentirung seiner vergessenen gemeindegaben ... eine halbe wiese ... verkauft
    1646 ZMährSchles. 11 (1907) 336