Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeschwein

Gemeindeschwein

für die Gemeinde aufzuziehendes Schwein
  • sollen ... alle künftige müller ... pflichtig seyn ... von jahren zu jahren ein gut tüchtig gemeinde schwein zu verschaffen und zu halten
    1675 SchrLeipzig 10 (1911) 68