Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindesteuer

Gemeindesteuer

von der Gemeinde erhobene Abgabe
  • dennen gmainten aber seint sie außer der gmaintsteür nichts alß bei machung der brücken und weeg zu robbathen verbunten
    1717 NÖsterr./ÖW. XI 73
  • alle gemeindssteüren ..., die ein jede gemeind zu bestreitung ihrer sonderbahren gemeinen kösten auf die güeter legen muß
    1726 ArgauLsch. I 338
  • mögen ... die gemeinden oder ihre dorfvögte ihre sonderliche gemeindsteuer in ihren gemeinden entwerfen
    1785 Tessin/ZSchweizR.2 27 (1908) 150
unter Ausschluss der Schreibform(en):