Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gemeindeviehweide

Gemeindeviehweide

Weideland, das für die zur Nutzung für die Gemeindeherde bestimmt ist
  • außer diesen heege-weiden werden jährlich auch dem gemeinde-hirthen gewissen stücken zu trifft eingeräumet, welches gemeinde-vieh-weide heisse
    1747 Klingner II 457
  • 1786 TrierChr. 10 (1914) 120
unter Ausschluss der Schreibform(en):