Gemeingebot
Gemeingebot
I
Zunftversammlung
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zwen schaumaister dises handwerks durch unser gemein gepot erküeset und gewelt15. Jh. SchlettstStR. 909 Faksimile
II
ortsbehördliche Auflage
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so einem durch die gemeinde wird verboten, dieses oder jenes nicht zu tun oder aber dieses oder jenes gemeingebot zu halten16. Jh. JbMittelfrk. 56 (1909) 71