Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gemeinwesig

gemeinwesig

öffentlich
  • alle gemeinwesige onera
    1713 Chorinsky,Mat. 57
  • die gemeinwesige rechnungssache
    1733 NÖsterr./ÖW. VIII 1105
  • unter einem gemeinwesigen amt wollen wir ... alljene bedienstungen einbegriffen haben, welche bey unseren landesfuͤrstlichen ... stellen und aͤmtern, bey ... unserem kriegsstaat ..., bey staͤdt- und merkten ... bekleidet werden
    1769 CCTher. 97 § 2