Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Genehmungsbrief

Genehmungsbrief

schriftliche Einwilligung
  • zu einem rechten ewiglichen erbkauff zu kauffen geben ... nach lut desselben kaufsbrieff darüber sagennde, dardurch dieser unser genemungsbrieff mit der presseln gezogenn ist
    1484 BachmannUB. 58