Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Genußholz
Artikel davor:
(Genugsamde)
Genugsame
Genügsamkeit
genugsamlich
genugtun
Genugtuung
Genügung
Genuß
Genußalm
genußbar
Genußholz
"Waldort, der von der Grundherrschaft Einzelnen zur Nutzung auf Zeit und gegen Widerruf überlassen ward" Unger,SteirWsch. 281
Artikel danach:
genußig
genußlich
genußsam
Genußsame
Genußvermächtnus
Genutte
genutzen
genutzig
genutzlich