Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gereideschultheiß
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1Gereich
2Gereich?
gereichen
gereichsen
Gereide
Gereideeigentum
Gereidegenosse
Gereideherr
Gereider
Gereidesache
Gereideschultheiß
- diese [geraideschultheißen und beysitzer] richten und pflichten nach ihren habenden alten roteln, ordnungen und gewohnheiten alle vorfallenheiten in geraiden-sachen, legen gebott und verbott an, theidigen die frevel und buße, disponieren über die hut der geraiden, deren gefälle und nutzungen, die wald-axt und überhaupt, was das beste ihres geraiden-eigentums erfordert1555 Poth,Edesheim 29
Artikel danach:
Gereidespruch
Gereidestuhl
gereidet?
Gereif
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gereiflich
Gereine
gereinen
gereisig