Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerentner

Gerentner

  • die jenigen, denen ... ihre ordentliche arbeit über den brunnen mit haspelen, radetreten, störtzen, zapffen und tragen zu verrichten oblieget, werden ins gemein gerentner genennet, weil sie zu ihrem lohne und unterhalt ... etliche zöber sole aus den brunnen zum gerente, als gewissen renten, bekommen, die ihnen auch aus gewissen ... kothen bezahlet werden
    1670 Hondorff,HalleSalzw. 47
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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