Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerentner
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- die jenigen, denen ... ihre ordentliche arbeit über den brunnen mit haspelen, radetreten, störtzen, zapffen und tragen zu verrichten oblieget, werden ins gemein gerentner genennet, weil sie zu ihrem lohne und unterhalt ... etliche zöber sole aus den brunnen zum gerente, als gewissen renten, bekommen, die ihnen auch aus gewissen ... kothen bezahlet werden1670 Hondorff,HalleSalzw. 47Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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