Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gereutzehnt
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- "17 Malter Roggen, 2 Malter Hafer und 10 Köln. Schillinge als Neubruchzehnten, welche gemeiniglich geraitzienden genannt werden"1352 SGereonUB. 395Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
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