Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerhabeid
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Eid des Vormunds
- den testierten gerhaben von wegen erstattung des gerhabenaidts ... nichts auffgelegt1598 KrainLHdf. 1598 Bl. 77rFaksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)