Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsbehörde

Gerichtsbehörde

  • weder im kleinen rath noch in irgend einer gerichtsbehörde dürfen vater und sohn ... mitglieder sein
    1604 SolothurnStR. 256
  • BadLR. 1809 Satz 115
unter Ausschluss der Schreibform(en):