Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsgehörde

Gerichtsgehörde

Zuständigkeit des Gerichts
  • die gerichtsgehoͤrde entstehet aus 3 hauptursachen; diese sind der ort des begangenen verbrechens, die betrettung des missethaͤters, dann dessen gewoͤhnliche wohnstatt
    1769 CCTher. 19 § 2