Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsgeschäft

Gerichtsgeschäft

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Tätigkeit für das Gericht
  • in grichtsgeschäften soll ihm sein lohn von einem ehrsamen gricht gemacht werden
    1584 GraubdnRQ. IV 152
  • in andern gerichts- und herrngeschäften 
    1589 Tirol/ÖW. V 70
  • in anlegung der arresten oder verbotten und anderen derglychen gerichsgeschäften 
    1616 WaadtStat. 16