Gerichtspflicht
Gerichtspflicht
I
Gerichtseid
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vermög ihrer gethonen gerichtspflicht zu thon schuldig1556 WürtLändlRQ. I 750 Faksimile
II
Gerichtsuntertänigkeit
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sollen solche pflichtigen personen wie ... ihre güter der gerichtspflicht gegen ihren herren ... keineswegs ledig syn1616 WaadtStat. 96 Faksimile