Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gerichtsrüge

Gerichtsrüge

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Geldstrafe
  • fünff groschen vor einen gerichtsrüge erleget der, so straffwürdig befunden
    1612 CAug. I 1365
  • unsere schösser ... sollen in allen gerichtsrugen ... und nach solchen verbrechern [Jagdfrevlern] fleißige erkundigung nehmen
    1626 CJVenatorio-Forest. III 7