Gerichtsstunde
Gerichtsstunde
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das ein jede gerichtsperson zu den furgenomenen gerichts- und rathsstunden sich zeitlich darzu vorfuge1530 RTAugsbUB. II 355 Faksimile
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außerhalb der frue zeit oder gerichtsstundt so unter inen [Gerichtsdienern] einer waß zu thun hat, so sol der ander bei dem hern vogten bleiben1550 OlmützGO. 84 Faksimile
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es sollen die procuratores auf die gerichtstage zu jeder bestimpter gerichtsstunden, ehe ... hoffrichter und urtheilsprecher sich zu gericht setzen, erscheinen1610 Wehner,HofgRottw. 18 Faksimile