Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschaugeld

Geschaugeld

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Gebühr für die 1Geschau 
  • von grosser arbeit ... soll von einem zeichen 2 ₰, was aber die marck nicht erreicht, von einem zeichen 1 ₰ zu geschaugeld gegeben werden
    1657 Reyscher,Ges. XIII 316
  • SchwäbWB. III 453
unter Ausschluss der Schreibform(en):