Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Geschworenenamt

Geschworenenamt

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I bei Gericht
  • nach aufsantung des richters- und geschwornenambts ... solle die gemain ... befragt werden, ob sie wider den gewesten richter, rathsgeschwornen ... beschwert zu sein sich befunden
    1640 NÖsterr./ÖW. VIII 1083
II im handwerk
  • bey an- und abtrettung ihres vorgeher-, geschwornen- und schauamts 
    1705 Lahner,Samml. 147
unter Ausschluss der Schreibform(en):