Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gesehrt

gesehrt

verletzt
  • 1410 FreiburgÜÜbers. 50
  • ob einer von einer ... wundtadt wegen ussgeschworen hette, der soll ... ehe er in die statt kommen, sich mit dem geserten versühnen
    BernGS. 1615 Bl. 46
unter Ausschluss der Schreibform(en):