Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesellschaftseinwohner

Gesellschaftseinwohner

  • [soll] auf jedes hundert so thaner vermögens schatzungen 5 albus gesetzet, und demnächst ein ueberschlag gemacht werden, wie viel solche ausgabe von dem vermögen sammtlicher oder der gesellschafts-einwohner in simplo beträget
    1751 Scotti,NassauWeilburg 1513