Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gesellschaftseinwohner
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Gesellschaftseinwohner
- [soll] auf jedes hundert so thaner vermögens schatzungen 5 albus gesetzet, und demnächst ein ueberschlag gemacht werden, wie viel solche ausgabe von dem vermögen sammtlicher oder der gesellschafts-einwohner in simplo beträget1751 Scotti,NassauWeilburg 1513