Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gestockgutet
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Gestiftherrschaft
Gestiftöffnung
Gestiftschreiber
Gestiftung
Gestiftsuntertanen
gestillen
gestimmt
gestockgutet
vgl.
Stockgut (II)
- item ... ist man überkommen, alle jahr zwei gebmän zu kiesen ... und die zwei gebmänn sollen sein gehüls- und gestockgutetoJ. AachenZ. 23 (1901) 14