Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): gestracks

gestracks

, gestrack, gestrackt


A
A I geradeaus, ohne Umweg
  • so sollen sie ... einen weg haben, doch müssen sie da gestracks das vieh treiben und dürfen da nichts fretzen
    1479 SchwäbWB. III 561
  • [Beschreibung der Grenzen eines Landgerichtsbezirkes] volgend gestracks auf die höch die Ainödleutten genannt
    1590 ÖW. IX 565
A II unmittelbar, sofort
  • wellicher aber dasselbe überfüre, daß der durch sin obrigkeit gestracks und on fürhalten gestraft werden soll
    1499 ZFerd.2 4 (1838) 222
  • wann ainer dem lantrichter in dergleichen fälln angezaigt wurde, so soll der lantrichter denselben tätter nit gestracks fur sich selbs annemen
    1555 NÖsterr./ÖW. VIII 51
A III genau
  • der Spruch des Schiedsrichters über das strittige Landgericht soll gestracks und on fürwort daby blyben und bestan
    1499 ZFerd.2 4 (1838) 222
  • das jr ... in ewren verwesungen ... ernstlich darob seyt ... damit solhen beuehlen gesträcks nach ganngen werde
    1506 TirolHGO. 146
  • hierum gebieten wir allen unsern amtleuten und schultheissen ... daß sie ob dieser ordnunge gestrackt halten
    1541 CAug. I 23
B
B I gerade, direkt
  • ob wir woll ursach hetten, den gestragkhten weg des rechtlichen proceß gegen die alßbaldt volfuern zu lassen [soll es diesmal doch noch bei der Mahnung bleiben]
    1563 KaufungenUB. II 497
  • dess gestrackhen uund schleinigen lauffs der gerechtigkeit
    1583 SchwäbWB. III 560
B II
  • ist ... ein lehen eine verleihung eines unbeweglichen guts ... mit veränderung des nieszlichen gebrauchs und vorbehalt des gestracken rechten eigenthumbs [Übersetzung von dominium directum]
    PreußLR. 1620 VII 1 § 1
unter Ausschluss der Schreibform(en):