Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewäsch
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Geschwätz
- hinterrücks aus dem amte ihr gewäsche zu treiben1619 Stieda-Mettig 434 (nr. 83, 7)Faksimile (ca. 43 KB)
- nicht aber die gutgesinten aus der burgerschaft durch ehrabschneiderisches gewäsche und murren zu verführen1780 ÖW. IX 532Faksimile (ca. 53 KB)