Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewäsch

Gewäsch

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Geschwätz
  • hinterrücks aus dem amte ihr gewäsche zu treiben
    1619 Stieda-Mettig 434 (nr. 83, 7)
  • nicht aber die gutgesinten aus der burgerschaft durch ehrabschneiderisches gewäsche und murren zu verführen
    1780 ÖW. IX 532
unter Ausschluss der Schreibform(en):