Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewaltdinger
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Gewaltbote
Gewaltbotschaft
Gewaltbrauchen
Gewaltbrief
(Gewaltbruch)
Gewaltbrüche
Gewaltbuch
Gewaltbuße
(Gewaltde)
Gewaltdinger
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- auf selbigem holtzgeding sollen alle brüchten durch die gewaltdingeren und förster schriftlich vorbracht werden1629 RheindorfBuschO./NrhAnn. 15 (1864) 147