Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewalthuhn
Artikel davor:
Gewalthaberamt
Gewalthaberei
Gewalthaberin
Gewalthaberteßle
Gewalthabung
Gewalthafer
gewalthaftig
Gewaltheit
Gewaltherr
gewaltherrschig
Gewalthuhn
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Hühnerabgabe an die Gerichtsherrschaft
- ist ime [dem Herrn] gewiesen worden von den güttern, die nit sein eigen sein und doch in dem gericht liegen, somerhühner, gewalthühner, frontag1421 Lützelbach/GrW. IV 387Faksimile (ca. 350 KB)
- 1422 GrW. III 558
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- giebt ein jedes haußgeseß ... jährlich ... ein sommer und ein fastnachtshun, und ... das dritte hun heist ein gewaltshun und ist ein alt hunoJ. ArchUFrk. 23 (1875/76) 186