Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewaltinger
Artikel davor:
gewaltherrschig
Gewalthuhn
gewaltig
Gewaltigehof
gewaltigen
Gewaltiger
Gewaltigkeit
gewaltiglich
Gewaltigmachung
Gewältigung
Gewaltinger
Gewalttätiger
vgl.
Gewaltiger
- umb abtrag deß bewiesenen gewalts ... kan nit allein wider den gewaltinger, sondern auch seine erben ... geclagt werden1687 FinsterwalderObs. I 37Faksimile - in Google Books