Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewaltschatzung

Gewaltschatzung

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Herrschaftssteuer
  • allejahrligs anderthalb gulden meischaffs und zu s. Martins tagh jarlichs 21 fl. ... gewaltschatzung 
    1546 GrW. VI 525
unter Ausschluss der Schreibform(en):