Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewaltstrafe

Gewaltstrafe

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Strafe für Widersetzlichkeit
  • gewaltstraff. im fall oik jmandtz sich um der oeverfarung, so hy in der mark begangen, nit ... peinden laiten wolde, sunder sich mit gewalt dairtegen sette
    1563 Sethe,Leibgewinngüter Anh. 132
  • die gewaltstraff, so dem lantfursten vorbehalten pleibt
    1624 SPantaleonUrb. 509
unter Ausschluss der Schreibform(en):