Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewißpfennig

Gewißpfennig

Gottespfennig
  • einen riksdaler thom gewißpenning 
    1629 Mensing
  • weil auch ein großer mißbrauch etc. werden zugaben, gewißpfennige gäntzlich cassiret bey 10 fl. straffe
    1636 CCPrut. II 117
  • bey dem pillauschen haven und zu Königsberg sollen ... nebst den loths- und bordingsgeldern auch ... was den bordingsleuten an gotts- oder gewißpfennig, prim-geld, arbeits- und schiesserlohn gezahlet wird ... zur communen oder kleinen haverey gerechnet werden
    1727 PreußSeeR. VIII 46
unter Ausschluss der Schreibform(en):