Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gewölbe
Artikel davor:
Gewohnheitsrecht
Gewohnheitszettel
Gewöhnlaib
gewöhnlich
gewöhnlichermaßen
Gewöhnlichkeit
Gewohnsam
gewohnsam
gewohnt
Gewölbbuch
Gewölbe
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I
allgemein
- nimant sall vaßbech bie sich habe adir lege anders dann in kellern, gewelben adir sust in seinen gemachen1455 KahlaUB. 94
- hat man ... verkundigt, einen neuwen pastor zu kesen ... und sint den nachmittag umb 2 uren samen komen in die kirch uff das gewolf16. Jh. BuchWeinsberg II 72Faksimile - digitalisiert von der Universitäts- und Stadtbibliothek Köln
II 1
Archiv
- van dem gewulfde, dainne der stede brieve, privilegien ind vrijheiden legen1398 Köln/DWB. IV 1, 1 Sp. 6674
- gewulf1562 SGereonUB. 639Faksimile - digitalisiert von der ULB Düsseldorf
- das dan die herren der stadt einen brief mit drei angehängten siegeln in gewelb haben1607 SchrBodensee 28 (1899) 90Faksimile - digitalisiert im Rahmen des Projekts Bodensee-Zeitschriften
- sallen auch die brieff vnd gewarsamminen im gwelb in ein buoch geschriben ... werden, uff daß man jederzeit dero inhalt ... wüssen könne1625 MellingenStR. 397Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- briefe und siegel und alle schriftliche urkunden das gemeine fürstenthum ... belangende, sollen in eine gemeine truhe mit zweyen schlössern wohl verwahret ... und in der thum kirchen zu Güstrow in einem gewölbe, das auch von beyden fürsten beschlossen, verwahret werdenoJ. Sachsse,MecklUrk. 247Faksimile (ca. 129 KB)
II 2
Schatzgewölbe, zur sicheren Aufbewahrung von Geld und dergleichen
- [eine] cassa [der Hamburger Bank] im gewölbe [unter besonderem Schutz des Rates]1700 FschrMelle 46
- daß die einkommen oder vorschuß der kirchen oder ämbteren nit confundiert ... sonder ... besonder behalten und zu dem gwölb drey schlüssel sein sollen1704 MellingenStR. 431Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
II 3
Verkaufsraum
- [früchte des ius civile sind] nützunge, possession vnd einkomen der zinse von heusern, gewelben, buden, tabernen1541 König,Proz. 154
- anzeigungen zum nachforschen seyndt, wann in einem laden, gewölb und denen orthen, wo man ... zuverkauffen pflegt maaß, ellen, waagen gefunden werden, so mit dem gewöhnlichen march deß orths nicht bezaichnetNÖLGO. 1656 II 89 § 1Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die juden, welche an einen christen wechselbriefe zu bezahlen acceptiret, [sollen] das geld dem christen ... ins haus oder gewölbe zu bringen [pflichtig sein]1682 Siegel,CJCamb. I 22Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- die allda machende leinwand ... wird man in einem in der stadt bestehenden offenen gewölb ... verkauffen1724 CAustr. IV 160Faksimile - in Google Books
II 4
Gefängnis