Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gezirksdezimator
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geziemen
geziemlich
Gezierde
Gezimmer
Gezimmerte
gezinnet
Gezins
gezinsen
gezippelt
Gezirk
Gezirksdezimator
Zehnteinnehmer eines Bezirks
- zweitenfalls seie abermahl zu distinquiren, dann entweder seind die decimatores zu sammen oder in particulari, als gezirksdecimatores von gewissen rieden anzusehen18. Jh. Chorinsky,Mat. V 177
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Gezirkseinnehmer
Gezirkrain
Gezog
Gezogde
gezogen
gezogenlich
Gezogsrecht
gezollen
Gezuggeld