Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gibde
Artikel davor:
Gezweitenung
Gezwerg
gezwiefacht
Gezwing
gezwingen
gezwinghörig
Gezwingnis
Gezwölfte
Ghee
gib
Gibde
Schenkung
- die donationes causa mortis so man gibten des todts wegen nennet1740 MünsterPolO. 9Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
- wellt das der herr nit globen, dass die gibt also beschehen were, mugent sy dann zwen erber unversprochen mann haben, die das gesehen und gehört hand, dass die gibt also beschehen istoJ. SchweizId. II 99Faksimile - digitalisiert in der Onlineversion des Schweizerischen Idiotikons
--
Verleihung
- die gotteslehn und beneficia so auff collation und gibte eines ehrbaren rahts gestellet, sollen vermöge der fundation an fromme bürger kinder, ... vergeben werden1592/1740 MünsterPolO. 32Faksimile - digitalisiert vom Göttinger Digitalisierungszentrum (GDZ)
Artikel danach:
Gibeimer
Gibmaß
Gibviertel
1Gicht
2Gicht
gicht
(Gichtbrief)
Gichtbüchlein
Gichtelgeld