Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Goldarbeiter

Goldarbeiter

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(zunftgebundener) Handwerker, der Goldarbeiten uä. herstellt
  • 1591 FrankfZftUrk. I 248
  • sich etliche goltarbeiter alhie des silberwercks mehr alß zuvil antzumaßen understehn, so sy doch uff dem selben kein meisterstückh ... gemacht haben
    1591 FrankfZftUrk. I 250
  • 1738 Hayme 269
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