Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 2golden
Artikel davor:
Goldbezahlung
Goldbrennersamt
Goldbrief
Goldbrunnen
Goldbuße
Golddieb
Golddienst
Golddrahtzugsverleger
(Goldecht)
1golden
2golden
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I
Gold waschen
- [zu den Goldgründen sind alle Genossen der grundhörigen Mark zugelassen, die] den grien selber golden [wollen und ihren Anteil am Zins übernehmen]1448/65 Schwarzach (Rhein)/ZBergHüttenSal. 51 (1903) 390
- die goldgründe [im Rhein] werden für ein sonder regal der hohen oberkeit zuständig gehalten, und mag die hohe o. golden lassen1618 CJVenatorio-Forest. I 394
II
(Berechtigung zur) Goldwäscherei
- der von Valkenstein hett die gruntruͤre vnd das golden gehept hinab biß an den Wissenbach, gebrucht genutzet vnd genossen als ein heimgeuallen lechen1460 ArgauLsch. II 120Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
- hoͤrt eynem vogt zů uerlichen zů golden vff der Aren an den greinen1503 ArgauLsch. III 18Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"