Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Goldfabrikkonzession

Goldfabrikkonzession

  • was bey uns die gold- und silber-fabricanten zu Leipzig ... wegen der denen dortigen handels-consorten, Winklern und Hülsen, ertheilten gold- und silber-fabriquen-conceßion und deren zeitherigen mißbrauchs bey ihren anderwärts habenden fabriquen, unterthänigst vorgestellet und gebethen
    1745 CAug. Forts. I 1 Sp. 1309