Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Goldmünzgattung

Goldmünzgattung

  • bestehet dieser aggio-betrag in der ganzen zahl der kreutzer, um welche die einfachen stuͤcke einer jeden gold-muͤnz-gattung hoͤher coursiren, als die anzahl der gulden ihres werthes ist
    1756 Faber,Staatskanzlei 109 S. 160