Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Golschenhaus
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wie Stupfhaus
- dass, wann füraus ein hiessiger meister ein hausstuch, kölsch, federrütten, tischtücher oder zwehlen aussgewürket habe, so soll der meister solche waar auf das golschen oder stupffhauss tragen und mit einem zeichen durch die geschwohrne schaumeister oder ... durch die geschwornen golschenknecht bezeichnen und stupfen lassen1677 Ulm/SchwäbWB. IV 582Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)