Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gotteshausrechnung
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Gotteshausrechnung
- in den gotteshausrechnungen sind so dann diese drey titel zu führen1732 CCBrandenbCulmb. I 392Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- bey vorgenommener einsicht und untersuchung deren Dietigheimer gotteshaußrechnungen befunden, daß der dortige heilige an seinen mittlen nichts entbären könne1739 Würzburg/ArchKathKR. 95 (1915) 637
- solle die freyheit ihnen gelassen werden, ihre gotteshauss-, gemeind- und heyligenrechnungen ... selbsten verfertigen zu lassen1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90
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Rechnungsabnahme
- dieweil mit der kirchen und gottshausrechnungen bißhero sehr verschwencklich in zehrungen umbgangen worden, so ordnen und wollen wir daß allen pfarrherrn oder kirchnern hinfuͤro aufferlegt werde jede rechnung selbsten zu stellen1599 OPfalzLO. 130Faksimile, Ausgabe VD16-Nr. ZV 16290 - in DRQEdit