Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gotteshausrechnung

Gotteshausrechnung

  • in den gotteshausrechnungen sind so dann diese drey titel zu führen
    1732 CCBrandenbCulmb. I 392
  • bey vorgenommener einsicht und untersuchung deren Dietigheimer gotteshaußrechnungen befunden, daß der dortige heilige an seinen mittlen nichts entbären könne
    1739 Würzburg/ArchKathKR. 95 (1915) 637
  • solle die freyheit ihnen gelassen werden, ihre gotteshauss-, gemeind- und heyligenrechnungen ... selbsten verfertigen zu lassen
    1763 JbMittelfrk. 45 (1896) 90
-- Rechnungsabnahme
  • dieweil mit der kirchen und gottshausrechnungen bißhero sehr verschwencklich in zehrungen umbgangen worden, so ordnen und wollen wir daß allen pfarrherrn oder kirchnern hinfuͤro aufferlegt werde jede rechnung selbsten zu stellen
    1599 OPfalzLO. 130