Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Gotteslade

Gotteslade

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  • "goteskasten oder gotteslade die Kirchenkasse im allgemeinen nebst den die Kasse verwaltenden Personen, Provisoren, insbesondere der Kasten, worin die Kirchengelder, sowie die über das Vermögen der Kirche sprechenden Dokumente, Urkunden und so weiter aufbewahrt werden"
    oJ. Berghaus I 588
unter Ausschluss der Schreibform(en):