Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grafenbank

Grafenbank

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Kuriatstimmen der Reichsgrafen im Reichstag
  • zu Zollern fuͤrst Menardt, in puncto sessionis & voti in literis ad caesarem de 6. aug. & praes. 2. hujus, berichtet, was gestalt er auf ihrer kayserl. maj. empfangenes ausschreiben zum reichs-tag seines vettern abgesandten, Herman Buͤrckmann, vollmacht zugestellt, welcher aber vom chur-maynzischen directorio anders nicht, als zu der grafen-banck registrirt worden
    1653 Moser,Reichstage I 502
  • anno 1709, 6. Aug. gabe das westphaͤlische grafen-directorium auf dem reichs-convent, aus gelegenheit der reception des grafens von Platen, unter anderem ad protocollum: "jedoch versehe sich auch eine hochl. grafen-banck zu demselben, er werde, als ein mit-glid, sich allemal dessen reputation und bestes befohlen seyn lassen ..."
    1709 Moser,NStaatsR. IV 1008
  • L. ward ... auf der schwäbischen grafen-banck in den reichs-rath introduciret
    1732 Hoheneck II 456
unter Ausschluss der Schreibform(en):