Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grashaus

Grashaus

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I Gefängnis
  • sollen sie ... in unser statt grashaus gebotten und, bis sie denselben berurten mangel der gebuer vollich erstadet, do gelossen werden
    1573 AachenZ. 13 (1891) 256
  • anderswo nennet man es das grashauß ... welches eine bürgerliche verhafftung ist
    1693 Döpler,Theatr. I 637
  • Frisch I 367
II Vorwerk
  • [auf den entfernteren Besitzungen (der Klöster) wurden sobald als möglich mehrere Vorwerke angelegt, die meist noch heute als] grashäuser" [oder] vorwerke [ fortdauern]
    oJ. Swart,FriesAgr. 180
unter Ausschluss der Schreibform(en):