Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzförster

Grenzförster

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Förster, der an den Grenzen eines Forstes wohnt
  • unter grenz-wildpret soll dasjenige verstanden werden, welches von unsern grenzförstern ... eigentlich auf der grenze ... geschossen wird
    1737 KurhessSonderR. 426
  • DWB. IV 1, 6 Sp. 160