Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Grenzförster
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Förster, der an den Grenzen eines Forstes wohnt
- unter grenz-wildpret soll dasjenige verstanden werden, welches von unsern grenzförstern ... eigentlich auf der grenze ... geschossen wird1737 KurhessSonderR. 426
- DWB. IV 1, 6 Sp. 160