Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Groschengut

Groschengut

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  • [die Bauerngüter haben ihre Benennungen] teils von dem handlone, der lehnwaare, wovon die ehrschäzige güter ... die mut-, laß-, groschengüter ... den namen füren
    oJ. DWB. IV 1, 6 Sp. 455